Förderverein Healing4theworld e. V.
Viehhausweg 20
72172 Sulz a. N.
Tel.: 07454/3784
Satzung des gemeinnützigen Fördervereins
Healing4theworld e. V.
§ 1
Der Verein trägt den Namen: „Förderverein Healing4theworld e.V.“
Er hat seinen Sitz in 72172 Sulz am Neckar, Viehhausweg 20
Er ist im Vereinsregister Stuttgart unter der Nr. 390435 eingetragen
§ 2
1. Zweck des Vereins
Einen Beitrag zu leisten zur Gesundung dieser Welt im individuellen Menschsein, in Partner - und Lebensgemeinschaften, im sozialen Verbund von Gemeinden, Städten, Ländern und weltweit. Dabei ist das Bewusstsein, dass wir alle miteinander verbunden sind das tragende Element. Der Umgang miteinander orientiert sich an gegenseitigem Mitgefühl und Achtung vor jedem Einzelnen in seinem „So sein“ und seiner individuellen Würde.
Im Vordergrund steht die Förderung und Erhaltung der allgemeinen Gesundheit durch Wissensvermittlung, internationalen Austausch, Förderung von Forschung, Organisation von Austauschforen und Kongressen. Dabei ist ein zentrales Thema die individuelle körperliche und seelische Gesundheit des Einzelnen so wie auch die Schaffung von „gesunden“ Strukturen in Landwirtschaft, Wirtschaft, Politik und auch gesunden Beziehungen der Menschen untereinander, zum Tier- und Pflanzenreich und zu unserer gesamten Erde, immer mit der Orientierung am Gemeinwohl und eine würdevoller Umgang mit uns unserer Umwelt.
Die Förderung und Erforschung komplementärer Therapieansätze wie der Homöopathie.
Die Förderung und Erhaltung von Freiheit und Frieden auf dem Boden demokratischer Grundrecht und Grundregeln.
Die Förderung und Unterstützung von Wissen und Bemühungen sorgsam mit den Ressourcen unserer Welt umzugehen und unsere Lebensraum gesund zu erhalten.
2. Vereinstätigkeit
Der Verein erfüllt seine Aufgabe durch Förderung, Gründung und Unterhaltung einer Internetplattform mit dem Ziel Menschen möglichst breit über Möglichkeiten des individuellen und gemeinsamen Wachstums unseres Bewusstseins zu informieren und ein Netzwerk für diesen Austausch zu bilden.
Der Verein verfolgt somit unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige und wissenschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für
satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mitglieder des Vereins erhalten keine Gewinnanteile oder Zuwendungen aus Mitteln des Vereins, auch nicht bei Ausscheiden oder bei
Auflösung des Vereins oder bei Wegfall der Gemeinnützigkeit.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt
werden.
§ 3
Mitglied des Vereins kann werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, die Ziele des Vereins bejaht, an ihrer Verwirklichung aktiv
mitarbeitet und bereit ist, Verantwortung zu tragen.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Beitrittserklärung muss in schriftlicher Form erfolgen, Voraussetzung für die Aufnahme in den Verein ist die Vorlage einer schriftlichen
Bürgschaft, in der sich drei Mitglieder des Vereins für die Anständigkeit und Zuverlässigkeit des/der Aufzunehmenden verbürgen.
Der Verein hat ordentliche und fördernde Mitglieder.
Ordentliche Mitglieder sind die Gründungsmitglieder sowie alle, die als ordentliche Mitglieder aufgenommen worden sind.
Fördernde Mitglieder sind alle, die vom Vorstand als fördernde Mitglieder aufgenommen worden sind.
Dies können auch juristische Personen sein.
Fördernde Mitglieder haben kein Stimmrecht.
Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit möglich und erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.
Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es die Interessen des Vereins verletzt. Über den Ausschluss beschließt die
Mitgliederversammlung.
Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
§ 4
die Mitgliederversammlung
§ 6
§ 7
Auflösung des Vereins, Vermögensbildung
Sulz, den 10.06.26

